1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
2. Ausführung
Sämtliche Arbeiten werden fachmännisch, sachgemäß und schonend ausgeführt.
Die Art der Behandlung im Einzelfall bleibt unserer Entscheidung überlassen. Eine Fleckweggarantie wird nicht übernommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich für ausreichend Licht, Strom für den Betrieb der Maschinen, sowie genügend warmes Wasser für die Ausführung der Arbeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Mit der Absendung des ausgefüllten Online Bestellformulars geben Sie (der Kunde) einen rechtsverbindlichen Auftrag zur Aufstellung der Halteverbotszonen in Wien ab (Angebotsabgabe). Durch die Auftragsbestätigung von Halteverbot Wien, kommt der Vertrag zustande (Angebotsannahme). Die Auftragsbestätigung erfolgt immer schriftlich, per Post oder E-Mail. Des Weiteren hat die Beauftragung immer schriftlich statt zu finden (Gilt auch bei Telefonaten bzw. mündlichen Absprachen). Die Ausführung der vollständigen Serviceleistung, ist zwingend abhängig von der Genehmigung der zuständigen Behörde. Auf die Erteilung der Genehmigung hat Halteverbot Wien keinen Einfluss. In der Regel erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung (gemäß der gültigen Ordnungsvorschriften). Sollte die Genehmigung widererwarten von der Behörde nicht erteilt werden, kann Halteverbot Wien den Auftrag nicht ausführen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie die Vorlaufzeiten (1 Arbeitswoche / Mo-Fr.)zur Beantragung zu beachten. Aufgrund der behördlichen Fristen heißt es je früher die Beantragung bei uns eingeht desto besser. Im Fall von dringenden Beauftragungen können Sie uns auch direkt telefonisch kontaktieren, wir sind dann bemüht Ihren Auftrag noch möglich zu machen. Ist eine behördliche Neubeantragung und/oder Umstellung der beauftragten Halteverbotszone in Wien erforderlich, weil z.B. bei der Auftragserteilung durch den Kunden fehlerhafte oder ungenaue Angaben zum Ort der Aufstellung erfolgten, so hat der Kunde den Mehraufwand zu tragen.
3. Rückgabe
Das uns anvertraute Reinigungsgut wird nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung zurückgegeben.
Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, ist empfangsberechtigt, es sei denn, dass begründete Zweifel an der Empfangsberechtigung des Vorlegers haben müssen. Die Beweislast für die Begründetheit solcher Zweifel liegt beim Auftraggeber.
Bei Reinigungsgut, dessen Wert nach unserem Urteil 500 Euro übersteigt, kann der Nachweis der Berechtigung des Abholers verlangt werden.
4. Liefertermine
Vereinbarte Liefertermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Lieferung können Ansprüche jeglicher Art vom Auftraggeber jedoch nicht hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Liefertermin von uns schriftlich bestätigt wurde, oder dass die Verspätung von uns zu vertreten ist.
Jegliche Folgekosten die evtl. entstehen könnten u.a. durch behördliche Anordnungen, fehlerhafte Aufstellungen und sonstige höhere Gewalt, werden nicht von Halteverbot Wien übernommen.
Die Daten des Kunden, werden gespeichert, und zum Zwecke der Ausführung der vereinbarten Leistung, von Halteverbot Wien verarbeitet, oder aber auch an Dritte weitergegeben, die zur Erbringung der geschuldeten Leistung, von Halteverbot Wien beauftragt sind.
5. Beanstandungen
Mängelrügen i.S.d.§633 ff BGB müssen binnen einer Woche nach Ausführung oder Rückgabe des Reinigungsgutes unter dessen Vorlegung vorgebracht werden.
7. Haftung
Insoweit wir als Auftragnehmer auf Schadenersatz haften, erstreckt sich diese Haftung nur auf den Zeitwert des Reinigungsgutes zum Zeitpunkt der Übergabe an uns, es sei denn, dass uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8. Haftungsumfang
Für Schäden am Reinigungsgut, die durch nicht offenkundige Beschaffenheit verursacht werden, (z.B. Teppichverlegung mit wasserlöslichen Kleber, ungenügende Festigkeit des Gewebes oder der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Wellenbildung bei lose verlegten Teppichböden, Einlaufen, frühere nachweislich unsachgemäße Behandlung usw.) wird seitens des Auftragnehmers keine Verantwortung übernommen.
Insbesondere entfällt jede Haftung für auftretende Verspannungen und Verwerfungen oder in Bezug auf Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, es sei denn, dass diese Um-stände offenkundig sind oder das Reinigungsgut entsprechend gekennzeichnet ist.
9. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer entsprechenden Abänderung des Auftrages zu. Bei solch einem Rücktritt des Auftragnehmers hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Reinigungsgutes im jeweiligen Zustand.
10. Haftungsausschluss
Der in Ziff.7 vereinbarte Haftungsausschluss und das in Ziff.8 eingeräumte Rücktrittsrecht zugunsten des Auftragnehmers gelten nicht, wenn wir es unterlassen haben, den Auftraggeber vor Annahme des Auftrages über i.S.d. Ziff. 7 und 8 bestehende Risiken aufzuklären und die mangelnde Reinigungsfähigkeit bei sorgfältiger Untersuchung und Probereinigung von uns hätte bemerkt werden können.
11. Zahlungsbedingungen
Die im Auftrag angegebene Arbeiten sind sofort nach Durchführung in bar zu bezahlen. Eine unbare Zahlung bedarf jedoch immer einer schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmers. Bei Rechnungsstellung ist die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 5 Werktagen fällig.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Firmensitz des Auftragnehmers.
Stand: 20.01.2025